Impressum

Grimm’s am Potsdamer Platz GmbH & Co. KG  Flottwellstr. 45, 10785 Berlin, Germany

Steuer-Nr.: 30/126/07353

Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: HRA 50212 B

USt-IdNr.  DE299635791

Geschäftsführung: Bersa Consult GmbH 

Geschäftsführer: Munib Preljevic   

Bersa Consult GmbH 

Amtsgericht Charlottenburg HRB 111 733 B  

StNr. 37/265/21196

UST-ID: 258126500

 

Grimm’s GmbH & Co. KG, Alte Jakobstrasse 100, 10179 Berlin, Germany

Steuer-Nr.: 30/126/06209, 

Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: HRA 42799 B

USt-IdNr.  DE266462694 

Geschäftsführung: Bersa Consult GmbH

Geschäftsführer: Munib Preljevic

Bersa Consult GmbH 

Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: HRB 111 733 B

Steuer-Nr: 37/265/21196

UST-ID: 258126500

 

Grimm’s Berlin-Potsdam GmbH & Co. KG, Gonfrevillestrasse 2, 14513 Teltow, Germany

Steuer-Nr.: 30/142/51631

Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: HRA 56796 B

USt-IdNr.  DE327575197

Geschäftsführung: Bersa Consult GmbH

Geschäftsführer: Munib Preljevic

Bersa Consult GmbH 

Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: HRB 111 733 B

Steuer-Nr: 37/265/21196

UST-ID: 258126500

 

Grimm’s Hanau GmbH & Co.KG

Steuer-Nr.: 30/142/52425

Amtsgericht: Charlottenburg HRA 60442 B

USt-IdNr.  DE357149873

Geschäftsführung: Bersa Consult GmbH

Geschäftsführer: Munib Preljevic  

Bersa Consult GmbH

Amtsgericht Charlottenburg HRB 111 733 B  

StNr. 37/265/21196

UST-ID: 258126500

 

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grimm´s Hotels GmbH & Co. KG

1. Geltungs- und Anwendungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für die Vermietung von Konferenz, Bankett und Ausstellungsräumen und von Hotelzimmern für Gruppen oder Firmeneinzelbuchungen und Reisende aller Art sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Bewirtungen und sonstigen Leistungen der Grimm´s Hotel GmbH & Co. KG in Bezug auf das Grimm´s Hotel Berlin Mitte (Grimm´s Hotel) sowie der Grimm´s am Potzdamer Platz GmbH & Co. KG „Grimm´s Hotel am Potsdamer Platz“ („Grimm´s Hotel“).

1.2

Sämtliche Vereinbarungen, die Vertragsinhalt sein sollen oder die zwischen Grimm´s Hotels und dem Hotelgast im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die der Vertrag nachträglich geändert wird.

2. Vertragsschluss

2.1

Der Vertrag mit dem Hotelgast kommt zustande, sobald dieser das Angebot vom Grimm´s Hotels unterzeichnet hat und Grimm´s Hotels das unterzeichnete Angebot per Post, E-Mail

oder Telefax erhalten hat.

3. Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

3.1

Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und alle weiteren vereinbarten Leistungen zu erbringen („Vertragsleistung“).

3.2

Der Hotelgast ist verpflichtet, die für die Vertragsleistung vereinbarten Preise und die für die ggf. weiteren in Anspruch genommenen Leistungen jeweils geltenden Preise an das Hotel zu zahlen. Dies gilt auch, wenn diese Leistungen durch den Hotelgast zurechenbare Personen veranlasst worden sind und nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

3.3

Die Preise gelten jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Hotelgast Unternehmer und wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung erhöht, so kann Grimm´s Hotels vom Hotelgast den erhöhten Mehrwertsteuersatz verlangen. Ist der Hotelgast Verbraucher, so kann die erhöhte Mehrwertsteuer dann auf den Hotelgast umgelegt werden, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen, soweit die Parteien nichts abweichendes vereinbart haben.

3.4

Liegt zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung ein längerer Zeitraum als vier Monate und erhöht sich der von Grimm´s Hotels allgemein für die Vertragsleistung berechnete Preis, so kann Grimm´s Hotels den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, höchstens jedoch um zehn Prozent.

3.5

Soweit nichts anderes vereinbart ist oder die Rechnung von Grimm´s Hotel ein Fälligkeitsdatum enthält, sind Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist Grimm´s Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Grimm´s Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6

Aufrechnungsrechte stehen dem Hotelgast nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Grimm´s Hotel anerkannt sind. In diesen Fällen ist der Hotelgast auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.7

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% oder einer Änderung sonstiger Leistungen oder der Aufenthaltsdauer ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

4. Zimmerbereitstellung, – übergabe und –rückgabe, Änderung der Veranstaltungsräume

4.1

Der Hotelgast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer im Hotel.

4.3

Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr vom Hotelgast geräumt sein. Bei Überschreitung der Räumungsfrist ist das Hotel berechtigt, bis 18:00 Uhr des Abreisetages 90% des Zimmerpreises und ab 18:00 Uhr des Abreisetages 100% des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen. Dem Hotelgast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

4.4

Grimm´s Hotel ist berechtigt, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, insbesondere bei Änderungen der Teilnehmerzahl, dem Hotelgast im Hotel andere als die angebotenen Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen, wenn die neuen Räume für die Durchführung der Veranstaltung des Hotelgast ebenso geeignet sind.

5. Pflichten des Hotelgastes

5.1

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Eine Änderung der Anzahl der Gedeck-und Buffetbestellungen von über 10% bedarf der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit dem Hotel. Die Regelungen in Ziffer 6 (Rücktritt des Hotelgastes) bleiben hiervon unberührt. Kurzfristigen Verlängerungswünschen hinsichtlich der Veranstaltung kann das Hotel entsprechen. Der Hotelgast trägt alle infolge der Verlängerung entstehenden Mehrkosten.

5.2

Nichtgesellschaftliche Veranstaltungen wie z.B. Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Grimm´s Hotel.

5.3

Die Unter-und Weitervermietung der gemieteten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfender vorherigen schriftlichen Einwilligung von Grimm´s Hotel.

5.4

Der Hotelgast hat mit Ablauf der Mietzeit alle von ihm eingebrachten Gegenstände auf eigene Gefahr aus dem Hotel zu entfernen. Unterlässt der Hotelgast dies, darf Grimm´s Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Hotelgast vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in den gemieteten Räumen, kann Grimm´s Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Hotelgast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Anlässlich einer von dem Hotelgast durchgeführten Veranstaltung eingebrachte Gegenstände zur Raumdekoration müssen in schriftlicher Absprache mit dem Hotel gestattet worden sein und den brandschutztechnischen Bestimmungen genügen.

5.5

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Abweichungen können gegen Gewährung einer Servicegebühr im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

6. Rücktritt des Hotelgastes

6.1

Grimm´s Hotel und der Hotelgast können vertraglich in Textform vereinbaren, dass der Hotelgast innerhalb bestimmter Fristen die Vertragsleistung insgesamt oder teilweise stornieren kann, ohne dass dies Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Grimm´s Hotel auslöst.

6.2

Das Rücktrittsrecht des Hotelgastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin die Vertragsleistung per Brief, E- Mail oder Telefax storniert.

6.3

Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung stellt Grimm´s Hotel dem Hotelgast folgende Entschädigungspauschalen in Rechnung:

6.4

Nimmt der Hotelgast von ihm gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, werden für ein Zimmer mit

Übernachtung 90% des vereinbarten Preises berechnet.

6.5

Nimmt der Hotelgast die gebuchten Konferenz-, Bankett und Ausstellungsräume nicht in Anspruch, werden 90% der vereinbarten Leistungen sowie 90% des entgangenen Speiseumsatzes berechnet.

6.6

Nimmt der Hotelgast ein besonders vereinbartes Konferenz-, Bankett-oder Ausstellungspaket (Konferenz-, Bankett-, Ausstellungsräume, Hotelzimmer und sonstige Leistungen) nicht in

Anspruch, werden 90% der Tagespauschale multipliziert mit der Anzahl der Teilnehmer und 90 % des vereinbarten Preises für die Hotelzimmer in Rechnung gestellt.

6.7

Dem Hotelgast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

7. Rücktritt des Hotels

7.1

Sofern vereinbart wurde, dass der Hotelgast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Hotelgast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum

Rücktritt nicht verzichtet.

7.2

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle, dass keine Depositzahlung bis zum vereinbarten Datum eingegangen ist, behält sich Grimm´s das Recht vor, nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Nachfrist von den vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzutreten.

7.3

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund sofort vom Vertrag

zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Hotelgastes oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 5.3 vorliegt.

7.4

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Hotelgastes auf Schadensersatz.

Ziffer 9 bleibt unberührt.

7.5

Das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 323 BGB ff. bleibt unberührt.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1

Der Hotelgast hat die von Grimm´s Hotel zur Verfügung gestellte technische Einrichtung pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Soweit die technische Einrichtung im Eigentum eines Dritten steht, stellt der Hotelgast das Hotel von allen Ansprüchen des Dritten frei, die dieser wegen einer schuldhaften Beschädigung der technischen Einrichtung durch den Hotelgast hat.

8.2

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Hotelgastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Hotelgastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3

Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. Mängelbeseitigung, Haftung von Grimm´s Hotel, Verjährung

9.1

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Grimm´s Hotel auftreten, wird Grimm´s Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Beschwerde des Hotelgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Hotelgast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2

In allen Fällen richtet sich die Haftung von Grimm´s Hotel auf Schadensersatz –gleichgültig, ob aus vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen – ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung von Grimm´s Hotel auf Schadensersatz ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Grimm´s Hotel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gegenüber Dritten, die auf Veranlassung des Hotelgastes mit der Vertragsleistung von Grimm´s Hotel in Berührung kommen oder sie in Anspruch nehmen.

9.2.1

Grimm´s Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Grimm´s Hotel einschließlich seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2.2

Grimm´s Hotel haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Hotelgast Schadensersatzansprüche geltend macht, die entweder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Grimm´s Hotel, einschließlich seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruhen oder darauf, dass Grimm´s Hotel schuldhaft eine wesentliche

Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt hat. Die Schadensersatzhaftung von Grimm´s Hotel ist in diesen Fällen jedoch der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, außer in dem Fall, dass Grimm´s Hotel einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9.2.3

Insbesondere haftet das Hotel nicht für Schäden des Hotelgastes, die an Kraftfahrzeugen in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz entstehen sowie für Schäden des Hotelgastes wegen unterbliebener oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Weckaufträge, Taxibestellungen, Post und Warenzustellungen, – aufbewahrungen und – nachsendungen, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2.4

Desweiteren haftet Grimm’s Hotel, soweit einschlägig, nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften der § 701 ff. BGB über die Einbringung von Sachen bei Hotelgastwirten.

9.2.5

Grimm´s Hotel übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen, Schäden durch den Einsatz technischer Geräte von Dritt- Firmen oder andere Leistungen, die durch Dritt- Firmen auf Veranlassung des Hotelgastes erbracht werden.

9.2.6

Alle Ansprüche gegen Grimm’s Hotel verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Davon unbeschadet gelten die gesetzlichen Vorschriften für alle Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

10. Haftung des Hotelgastes für Schäden

10.1

Der Hotelgast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder diejenigen Personen schuldhaft verursacht werden, die auf Veranlassung des HotelHotelgastes mit dem Hotel und seinen Einrichtungen in Berührung kommen, insbesondere Hotelgäste und Veranstaltungsteilnehmer.

11. Sonstiges

11.1

Soweit der Hotelgast Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung Berlin;

Grimm´s Hotel ist jedoch berechtigt, den Hotelgast auch an dem Gericht zu verklagen, das für seinen Sitz zuständig ist.

11.2

Erfüllungs – und Zahlungsort ist der Standort des Hotels, Berlin.

11.3

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.4

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Grimm’s Hotel am Potsdamer Platz

Facebook Gewinnspiele

Ausrichter des Gewinnspiels ist das Grimm’s Hotel am Potsdamer Platz GmbH + Co. KG mit Sitz in Flottwellstr. 45, 10785 Berlin (in der Folge nur noch: Grimm’s Hotel). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?

Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen Gutschein für das bei Facebook beschriebene Arrangement zu gewinnen.

Wie kann man gewinnen?

Sie nehmen teil, indem Sie Fan des Grimm’s Hotel auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag – je nach Wunsch – teilen und/oder kommentieren.

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom Vital Hotel vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer darf nicht teilnehmen?

Das Grimm’s Hotel behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Grimm’s Hotel behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter des Grimm’s Hotel sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?

Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?

Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes Grimm’s Hotel auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf der Facebook Seite des Grimm’s Hotel namentlich bekannt gegeben.

Wie erhält man den Gewinn?

Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem Grimm’s Hotel in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinn versendet. Das Grimm’s Hotel haftet nicht für evtl. Verzögerungen durch den Versandanbieter.

Was passiert, wenn man sich nicht meldet?

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen beim Grimm’s Hotel, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.

Datenschutzhinweise

Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das Grimm’s Hotel lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook

Dieses Gewinnspiel wird durch Grimm’s Hotel am Potsdamer Platz GmbH + Co. KG mit Sitz in Flottwellstr. 45, 10785 Berlin durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an das Vital Hotel zu übermitteln.

Sonstiges

Das Grimm’s Hotel behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Das Vital Hotel haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.